Unser Leitbild – Melinka Care GmbH
Bei Melinka Care GmbH verbinden wir Herz und Kompetenz in jeder Facette unserer Arbeit. Unser Leitbild ist die Grundlage für alles, was wir tun – von der täglichen Pflege bis hin zur Betreuung unserer Patienten und deren Familien.
Entdecken Sie unsere wichtigsten Pflegeangebote – individuell und mit Herz.
Liebevolle Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität – persönlich abgestimmt.
Individuelle Behandlung und Unterstützung für Ihre Gesundheit in vertrauter Umgebung.
Praktische Hilfe, damit Ihr Zuhause weiterhin ein Wohlfühlort bleibt.
Kompetente Beratung zu Leistungen und Möglichkeiten für jede Pflegesituation.
Verlässliche Vertretung für Angehörige, damit Sie entlastet werden.
Förderung von Lebensfreude und Unabhängigkeit durch individuelle Betreuung.
Haben Sie Fragen zu unseren Pflegeleistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Ob kurzfristige Unterstützung oder langfristige Betreuung – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz zur Seite. Bei uns erhalten Sie nicht nur Pflege, sondern Vertrauen, Respekt und echte Menschlichkeit.
Der Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert Leistungen aus der Pflegeversicherung wie z. B. monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie Wohnraumanpassung.
Den Patienten steht ein Entlastungsbetrag von rund 131,00 € zur Verfügung, jedoch kein Pflegegeld.
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können bis zu rund 4.180,00 € gefördert werden.
Zudem haben die Patienten einen Anspruch auf Wohngruppenzuschläge für ambulant betreute Wohngruppen bis zu rund 224,00 € monatlich.
Auf Wunsch führen wir auch gerne Beratungsbesuche einmal pro Halbjahr kostenlos durch.
Den Patienten steht eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln von bis zu rund 42,00 € zu (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.).
Der Pflegegrad 2 wird bei einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ Patienten zugewiesen. Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde sowie auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sowie auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.
Den Patienten stehen rund 330,00 € monatlich als Pflegegeld und rund 757,00 € für Pflegesachleistungen zu, sowie rund 131,00 € Entlastungsbetrag für die Angehörigen.
Für die Tages- und Nachtpflege haben Patienten einen Anspruch von rund 720,00 € monatlich, für die Kurzzeitpflege jährlich bis zu rund 1.854,00 € für bis zu sechs Wochen. Hier ist es möglich, nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege zu übertragen.
Für die Verhinderungspflege können der Pflegedienst oder Angehörige und Bekannte rund 1.684,00 € jährlich erhalten.
Auch für den Pflegegrad 2 werden selbstverständlich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu rund 4.180,00 € gefördert.
Versicherte mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erhalten den Pflegegrad 3.
Patienten mit anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten monatlich ein rund 570,00 € Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Zudem erhalten sie rund 1.424,00 € für Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist immer dann möglich, wenn der Patient nicht ausschließlich durch Angehörige, sondern auch durch einen Pflegedienst versorgt wird. Dabei erhalten Versicherte dann nur noch „anteiliges Pflegegeld“.
Die Leistungssätze für Tages- und Nachtpflege liegen bei rund 1.356,00 € monatlich.
Bei professioneller Kurzzeitpflege kann der Patient einen Zuschuss von bis zu rund 3.538,00 € jährlich erhalten.
Für die Verhinderungspflege erhalten Versicherte einen Zuschuss von bis zu rund 1.684,00 € für höchstens vier Wochen.
Der Entlastungsbetrag liegt auch beim Pflegegrad 3 bei rund 131,00 €.
Zudem haben Versicherte weiterhin Ansprüche auf Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen bis zu rund 4.180,00 €.
Der Pflegegrad 4 und die damit verbundenen Pflege- und Betreuungsleistungen aus der Pflegekasse werden Personen zugewiesen, die nachweislich unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leiden. Versicherte mit Pflegegrad 4 stehen umfangreiche Leistungen zu, da ihre Selbstständigkeit bereits stark beeinträchtigt ist und sie auf Unterstützung angewiesen sind.
Das Pflegegeld beträgt rund 800,00 € monatlich, während Pflegesachleistungen bis zu rund 1.859,00 € bezuschusst werden.
Für die Tages- und Nachtpflege stehen Versicherten bis zu rund 1.685,00 € monatlich zu. Für die Kurzzeitpflege sind bis zu rund 1.854,00 € jährlich verfügbar.
Die Verhinderungspflege enthält rund 1.685,00 € jährlich, und für die vollstationäre Pflege können Patienten bis zu rund 1.855,00 € monatlich nutzen.
Der Entlastungsbetrag beträgt rund 131,00 € monatlich.
Wie auch bei den anderen Pflegegraden werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu rund 4.180,00 € gefördert. Für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln stehen den Patienten bis zu rund 42,00 € im Monat zu.
Wer bei Pflegegrad 4 seine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von rund 1.859,00 € nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit ist als Umwandlungsanspruch bekannt.
Außerdem ist eine Kombination aus Geldleistung und Sachleistung möglich, die sogenannte Kombinationsleistung.
Den höchsten Pflegegrad 5 und damit die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung vergeben Krankenkassen an Versicherte, die nachweislich unter der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben.
Für Personen, die rein körperlich eingeschränkt sind, ist es schwieriger geworden, den Pflegegrad 5 zu erhalten. Intensivpflegebedürftige, mehrfach erkrankte Patienten und Menschen mit Behinderungen können diesen Pflegegrad erhalten.
Das Pflegegeld beträgt rund 990,00 € monatlich, die Pflegesachleistung rund 2.299,00 € monatlich.
Für die Tages- und Nachtpflege erhalten Versicherte rund 2.085,00 € im Monat.
Für die Kurzzeitpflege stehen rund 1.854,00 € jährlich zur Verfügung.
Das Budget für die Verhinderungspflege liegt bei rund 1.685,00 € jährlich, während eine vollstationäre Pflege mit rund 2.096,00 € monatlich gefördert wird.
Der Entlastungsbetrag beträgt auch hier rund 131,00 € monatlich.
Zusätzlich stehen den Patienten bis zu rund 42,00 € monatlich für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Wohnraumanpassende Maßnahmen werden mit bis zu rund 4.180,00 € gefördert.
Patienten haben, wie auch bei Pflegegrad 4, den Umwandlungsanspruch und das Recht auf Kombinationsleistungen.