- Medizinische Einreibungen mit Salben
- Katheterwechsel und Pflege
- Stomaversorgung
- PEG-Versorgung bei enteraler Ernährung
Ihre Gesundheit ist unsere Verantwortung.
Mit der ambulanten Behandlungspflege von Melinka Care in Meckenheim erhalten Sie medizinische Versorgung direkt in Ihrem Zuhause – sicher, zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte kümmern sich kompetent und einfühlsam um Ihre medizinische Betreuung.
Bei Melinka Care verstehen wir Pflege als persönliche Begleitung, nicht nur als medizinische Aufgabe. Deshalb stehen bei uns Ihre individuellen Bedürfnisse, Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität stets im Mittelpunkt.
✅ Medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung
✅ Persönliche Betreuung durch qualifizierte Pflegefachkräfte
✅ Einfühlsame Unterstützung mit Respekt & Wertschätzung
✅ Kombinierbar mit Grundpflege für eine ganzheitliche Versorgung
Ab 2025 stehen Pflegebedürftigen bis zu 2.528 € jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung (1.612 € regulär + bis zu 916 € aus der Kurzzeitpflege). Wir beraten Sie gerne zu Voraussetzungen, Antrag und Abrechnung.
Bei Melinka Care stehen Sie im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen zuverlässige Pflege mit Herz, Respekt und Einfühlungsvermögen – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Unser Team sorgt dafür, dass Sie sich jederzeit gut betreut und sicher fühlen – in Ihrer gewohnten Umgebung, mit Vertrauen und echter Zuwendung.
Haben Sie Fragen zu unseren Pflegeleistungen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Behandlungspflege umfasst alle medizinisch notwendigen Pflegeleistungen, die von einem Arzt verordnet und von Pflegefachkräften zu Hause durchgeführt werden – z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe oder Kontrolle der Vitalwerte.
Jede gesetzlich oder privat versicherte Person kann Anspruch auf Behandlungspflege haben, wenn ein Arzt die Leistungen verordnet und eine medizinische Notwendigkeit besteht – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder bei Pflegebedürftigkeit.
Ja. Bei vorliegender ärztlicher Verordnung übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V). Auch privat Versicherte können Leistungen beantragen – je nach Tarif.
Die Behandlungspflege wird von Ihrem Haus- oder Facharzt auf einem speziellen Formular (Verordnung häuslicher Krankenpflege) ausgestellt. Wir von Melinka Care kümmern uns um die Einreichung bei der Kasse und die gesamte Abwicklung.
In der Regel kann die Pflege innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Genehmigung durch die Krankenkasse beginnen. In dringenden Fällen organisieren wir den Start noch schneller.
Nein. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Die Behandlungspflege richtet sich nach der ärztlichen Verordnung, nicht nach dem Pflegegrad.